Home > Rechtl. Betreuungen

Ansprechpartner

 

Katja Breker

Tel.: 02129 377 844

 

 


Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG)

Der SKFM Haan e.V. ist seit Ende 1993 anerkannter Betreuungsverein. Seine Mitarbeiter führen rechtliche Betreuung und beraten ehrenamtliche Betreuer in ihrer Betreuungsführung. Darüber hinaus beraten wir Sie über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Rechtliche Betreuung - Was heißt das?

Die umfassende Entmündigung Volljähriger („Vormundschaften") wurde 1992 gesetzlich abgeschafft. Anstelle der Entmündigung ist nun die sogenannte „Rechtliche Betreuung" gerückt: Der Betreuer ist rechtlicher Vertreter des Betreuten und ihm zur Seite gestellt. Anstatt seinen Betreuten zu bevormunden, soll gemeinsam mit ihm eine Lösung für seine aktuelle Problemsituation gefunden werden.

Der rechtliche Betreuer

Wer wird betreut?

Unter Betreuung gestellt werden können volljährige Personen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch zum Teil alleine erledigen können. Diese können die Betreuung selbst beim örtlichen Amtsgericht beantragen, es kann aber auch von jedem anderen Menschen aus dem Umfeld eine Betreuung angeregt werden.

Dafür muss mindestens einer der folgenden Gründe vorliegen:

Folgende Aufgaben kann ein rechtlicher Betreuer übernehmen:

BetreuungGesundheitsfürsorge

Vermögenssorge

Wohnungsangelegenheiten

Behördliche Angelegenheiten

Aufenthaltsbestimmung

Die BetreuerInnen sollen die Betroffenen partnerschaftlich unterstützen und, wenn nötig, nach außen vertreten. Das Gesetz behält hierbei den Betroffenen ein ausdrückliches Mitspracherecht bei der Auswahl des Betreuers vor; es besagt, dass bei der Führung der Betreuung das Wohl des Betreuten sowie deren Wünsche richtungsweisend sein sollen.
Über die gesetzlich geregelten Aufgaben hinaus ist es uns ein Anliegen, den Betreuten mit seiner Familie und seinem sozialen Netzwerk in die Betreuungsarbeit mit einzubeziehen und somit den Prozess der Begleitung individuell und „nah am Menschen" zu gestalten.

Wer kann Betreuer werden?

Haben Sie Interesse, selber als ehrenamtliche/r gesetzliche/r Betreuer/in tätig zu werden, oder benötigen Sie weitere Informationen zu diesem Gebiet, dann rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 02129 / 2628 an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir vermitteln Ihnen die Zusammenarbeit mit einer Person, die Ihre Hilfe gut gebrauchen kann.


Welche Kosten werden erstattet?

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung von Euro 323,00 pro Jahr.

Gut versorgt?

Der SKFM als anerkannter Betreuungsverein berät darüber hinaus in folgenden Bereichen, um die Erhaltung des Selbstbestimmungsrechtes zu gewährleisten:

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit die Umsetzung der eigenen Wünsche gewährleistet wird. Hier wird zu Zeiten des Vollbesitzes der geistigen Kräfte eine Person nach Wahl bevollmächtigt. Eine gesetzliche Betreuung entfällt hier. Die Kombination von einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ist sinnvoll und entlastet den Bevollmächtigten.

Betreuungsverfügung

Hier werden Wünsche für den Betreuungsfall niedergeschrieben. Tritt der Betreuungsfall ein, so ist der persönliche Wunsch gesetzlich gesichert.

Patientenverfügung

Die persönliche Willenserklärung für die Zweierbeziehung Arzt und Patient. Sie tritt in Kraft bei:
Bewusstlosigkeit und Nichtansprechbarkeit
Wenn die geistigen Kräfte nachlassen
Wenn die Einwilligungs- und Willensfähigkeit eingeschränkt ist